Stromkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse (z. B. Barmer, Knappschaft, AOK)
Die meisten Nutzer eines elektrischen Rollstuhls wissen es gar nicht: Die Stromkosten zum Aufladen ihres Hilfsmittels können von der Krankenkasse z. B. der Barmer, der Knappschaft oder der AOK erstattet werden. Und das ist sogar im Gesetz festgehalten. Bereits 1997 entschied das Bundessozialgericht, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.
Meine Krankenkasse zahlt mir nach einmaligem Antrag immer zum Anfang des laufenden Jahres eine jährliche Pauschale von knapp 100 Euro. Bei der ersten Zahlung nach Antrag sogar rückwirkend auf 3 Jahre. Also fragt nach, man hat ja nichts zu verschenken.